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Sonntag, den 16. März 2014

Die Negativwirkung der Commerce Clause

 
FW - Washington D.C.   Die in Article I Section 8 Clause 3 der Verfassung der Vereinigten Staaten verankerte Commerce Clause gibt dem Kongress unter anderem die Gesetzgebungsgewalt für Regelungen des Binnenhandels zwischen den US-Staaten. Aus ihr hat die Rechtsprechung die dormant Commerce Clause abgeleitet. Nach ihr dürfen die Gesetzgeber der einzelnen Staaten keine Regelungen erlassen, die außerstaatliche Händler vor innerstaatlichen Händlern bevorzugen, oder ersteren besondere Lasten auferlegen, um Handel in einem fremden Staat zu betreiben.

Im Fall The Dog Pound LLC v. City of Monroe, Michigan beklagte der fahrende Wursthändler, dass eine Verordnung der Stadt gegen diese negative Wirkung der Verfassung verstoße, da diese vorschreibt, dass fahrende, im Gegensatz zu ansässigen Händlern einen Gewerbeantrag stellen müssen. Dies bedeute eine Diskriminierung außerstaatlicher Händler vor innerstaatlichen Händlern.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati urteilte am 10. März 2014, dass keine Ungleichbehandlung zwischen außerstaatlichem und innerstaatlichem Handel vorliegt, da sich die Verordnung lediglich auf fahrende Händler bezieht. Unabhängig von ihrer staatlichen Herkunft müssten alle gleichermaßen die Genehmigung einholen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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