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Donnerstag, den 27. März 2014

Beamter bei Untersuchungen versichert?  

.   Energiesparende Lösungen sollte ein Beamter als Leiter eines neuen Amts finden; als der Plan platzte, wurde er zu Unter­suchungen im Weißen Haus und Kongress geladen. Dafür brauchte er anwalt­lichen Beistand, und dessen Honorar, glaubte er, sei durch eine für solche Fälle abgeschlossene Rechts­schutz­versicherung gedeckt.

Doch die Versicherung lehnte die Zahlung ab, da er aus dem Dienst ausschied, bevor die Unter­suchungen begannen. Das Bundes­gericht der Hauptstadt stimmt im Fall Silver v. American Safety Indemnity Co. am 26. März 2012 dem Versicherer zu. Die Police gewähre diesen Schutz nur, solange der Beamte im Staats­dienst bleibe. Eine Auslegung der einschrän­kenden Klausel sei nicht notwendig, da der Vertrag klar sei.

Auch sei die Klausel nicht als illuso­risch zu verwerfen, obwohl der Alt-Beamte meint, der Schutz werde gerade dann versagt, wenn er am drin­gendsten benötigt werde. Illuso­risch bedeute, dass fast nie ein Schutz gewährt werde, erklät der United States District Court for the District of Columbia. Dass er ausge­schiedenen Beamten versagt werde, belege auch, dass er Beamten während der Dienstzeit zustehe und nicht illuso­risch sei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.