Praktikant als Spion eingeschleust
CK • Washington. Wie ein Filmdrehbuch liest sich der Sachverhalt im Prozess Council on American-Islamic Relations Action Network v. Gaubatz um die Verschwörung mehrerer Organisationen, die ein vermutetes anti-amerikanisches Islamistennetzt ausheben wollen und wegen der Ausspähung von Büros und Dokumenten verklagt werden.
Die Teilurteilsbegründung vom 27. März 2014 berichtet auf 62 Seiten von versteckten Kameras, dem Alias und falschen Bart und Lebenslauf des Praktikanten, von Dokumentensammlungen und Tonaufnahmen, um dann die Rechtsfragen zur Verschwörung und der Verletzung zahlreicher Schutzgesetze, auch aus dem Computerbereich, zu erörtern.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erörtert auch die Vertraulichkeit von Dokumenten und Informationen, die über ein mündlich abgeschlossenes Confidentiality Agreement Schutz genießen sollten, sowie Dateien auf dem Server der Kläger. Der Intern erhielt von seinen Verschwörern ein Gehalt und von den Ausgespähten ein Dienstzeugnis. Kläger und Beklagte erhalten vom Gericht Antworten auf Ansprüche und Einreden, und der Prozess wird fortgesetzt.
Die Teilurteilsbegründung vom 27. März 2014 berichtet auf 62 Seiten von versteckten Kameras, dem Alias und falschen Bart und Lebenslauf des Praktikanten, von Dokumentensammlungen und Tonaufnahmen, um dann die Rechtsfragen zur Verschwörung und der Verletzung zahlreicher Schutzgesetze, auch aus dem Computerbereich, zu erörtern.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erörtert auch die Vertraulichkeit von Dokumenten und Informationen, die über ein mündlich abgeschlossenes Confidentiality Agreement Schutz genießen sollten, sowie Dateien auf dem Server der Kläger. Der Intern erhielt von seinen Verschwörern ein Gehalt und von den Ausgespähten ein Dienstzeugnis. Kläger und Beklagte erhalten vom Gericht Antworten auf Ansprüche und Einreden, und der Prozess wird fortgesetzt.