Die Teilurteilsbegründung vom 27. März 2014 berichtet auf 62 Seiten von versteckten Kameras, dem Alias und falschen Bart und Lebenslauf des Praktikanten, von Dokumentensammlungen und Tonaufnahmen, um dann die Rechtsfragen zur Verschwörung und der Verletzung zahlreicher Schutzgesetze, auch aus dem Computerbereich, zu erörtern.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erörtert auch die Vertraulichkeit von Dokumenten und Informationen, die über ein mündlich abgeschlossenes Confidentiality Agreement Schutz genießen sollten, sowie Dateien auf dem Server der Kläger. Der Intern erhielt von seinen Verschwörern ein Gehalt und von den Ausgespähten ein Dienstzeugnis. Kläger und Beklagte erhalten vom Gericht Antworten auf Ansprüche und Einreden, und der Prozess wird fortgesetzt.