×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 29. März 2014

Internationales Arbeits- und Flugsicherheitsrecht

 
Pilot - Geisteszustand - Entlassung
.   Ein nach psychiatrischer Untersuchung entlassener Pilot beantragte Kündigungsschutz gegen seine Luftfahrtgesellschaft, weil seine Entlassung eine Vergeltung für seine Meldung der zweifelhaften gesundheitlichen Eignung eines Kollegen darstelle. In San Francisco erging am 28. März 2014 die abschließende Abweisung in der Revision. Die Begründung vom Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Martin Ventress v. Japan Airlines erörtert vorrangig das Verhältnis von staatlichen Arbeitsrechtsansprüchen zum Bundesflugsicherheitsrecht und dessen Anwendbarkeit auf Flüge im internationalen Luftraum. Sie erwähnt auch die bereits zurückgewiesenen Argumente des Klägers nach dem japanisch-amerikanischen Freundschaftsvertrag.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER