Erst spät im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, in dem beide Seiten und Zeugen alle Fakten der Gegenseite auf Anforderung eröffnen müssen, hatte die GmbH erfahren, dass Tatsachen für einen Versicherungstäuschungsanspruch sprachen. Wenige Wochen nach dieser Entdeckung beantragte sie die Klageergänzung um diesen Anspruch. Das Bundesgericht für den Bezirk von Kansas verweigerte der GmbH jedoch den Ergänzungsantrag, der mehr als ein Jahr nach Klagerhebung erfolgte, weil er die Gegenseite verspätet unzulässig belaste und der zugrundeliegende Anspruch bereits früher hätte geltend gemacht werden können.
Die Begründung vom 28. März 2014 erörtert lesenswert das Prozessrecht in Rules 15, 16 Federal Rules of Civil Procedure. Sie macht ausländischen Klägern vielleicht auch verständlich, warum eine amerikanische Klage nicht einfach und schnell formuliert und eingereicht werden kann, um - wie oft gewünscht - Druck zu machen, sondern gründlich - und damit meist teurer als im Ausland - vorbereitet und formuliert werden muss. Druck machen kann ohnehin rechtswidrig sein, und eine unvollständige Klage kann neben dem kostentreibenden Widerklagerisiko schnell auf Grund laufen. Der Beschluss aus Kansas macht auch verständlich, warum viele Klagen in den USA überfrachtet wirken und später eingegrenzt werden.