In Flut und Gericht versunken
CK • Washington. Eine gewerbliche Miete geht von einem Eigentümer auf einen neuen über, der dann vom Mieter wegen laufender Überflutungen des Anwesens auf Vertragsbruch und Betrug verklagt wird. In New York City bestätigte am 1. April 2014 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Gander Mountain Co. v. Islip U-Slip LLC das abweisende Urteil mit einer lesenswerten Begründung zum Verjährungsrecht. Auf diese Ansprüche ist eine Frist von sechs Jahren ab der Anspruchsentstehung oder von zwei Jahren ab der Entdeckung der anspruchsbegründenden Umstände anwendbar. Die Mieterin behauptete, bei Vertragsschluss hätten die vorhergehenden vier Überflutungen offengelegt werden müssen. Die Gerichte stellten jedoch fest, dass sie sich mit zumutbarer Sorgfalt diese Kenntnis hätte verschaffen können und nicht erst zwei weitere Überflutungen hätte abwarten dürfen, bis sie nach versäumter erster Frist klagte.