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Samstag, den 05. April 2014

Schadensvermutung bei Verleumdung  

.   Ein Versäumnisurteil gewann der Kläger in Jan Berkowitz v. Mateo Patisso, doch das Gericht sprach ihm ohne konkreten Schadensbeweis weder Schadensersatz noch eine Unterlassungsverfügung zu. In New York City entschied am 3. April 2014 hingegen das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA, dass bei der Verleumdung eine Schadensvermutung gilt. Der Kläger braucht den Schaden nicht zu belegen, sondern das Gericht muss sich mit der Vermutung nach Präzedenzfallrecht auseinandersetzen und den angemessenen Ersatz sowie den Strafschadensersatz, punitive Damages, als Abschreckung bestimmen. Für eine Verbotsverfügung gibt es keine vergleichbare Regel.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.