Schadensvermutung bei Verleumdung
CK • Washington. Ein Versäumnisurteil gewann der Kläger in Jan Berkowitz v. Mateo Patisso, doch das Gericht sprach ihm ohne konkreten Schadensbeweis weder Schadensersatz noch eine Unterlassungsverfügung zu. In New York City entschied am 3. April 2014 hingegen das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA, dass bei der Verleumdung eine Schadensvermutung gilt. Der Kläger braucht den Schaden nicht zu belegen, sondern das Gericht muss sich mit der Vermutung nach Präzedenzfallrecht auseinandersetzen und den angemessenen Ersatz sowie den Strafschadensersatz, punitive Damages, als Abschreckung bestimmen. Für eine Verbotsverfügung gibt es keine vergleichbare Regel.