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Montag, den 07. April 2014

Tödliches Produkt: Keine Haftung

 
.   Der Sohn der Klägerin starb nach einer mehrfachen Taseranwendung von Polizisten, die die Gebrauchsanweisung ignorierten. Das Polizeiamt zahlte ihr vergleichsweise 2,4 Mio. Dollar, und sie verklagte dann den Hersteller aus Produkhaftung wegen unterlassener Warnungen. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis entschieden im Fall Athena Bachtel v. Taser International, Inc. zugunsten des Herstellers. Er hatte Warnhinweise erlassen und alle Anstrengungen unternommen, um die Polizei auf sie aufmerksam zu machen, auch in der jeweils neuesten Fassung. Die Begründung des Gerichts vom 3. April 2014 stellt einen nützlichen Leitfaden für Hersteller gefährlicher und potentiell tödlicher Produkte zur Vermeidung von Gefahren und Produkthaftungsrisiken dar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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