Tödliches Produkt: Keine Haftung
CK • Washington. Der Sohn der Klägerin starb nach einer mehrfachen Taseranwendung von Polizisten, die die Gebrauchsanweisung ignorierten. Das Polizeiamt zahlte ihr vergleichsweise 2,4 Mio. Dollar, und sie verklagte dann den Hersteller aus Produkhaftung wegen unterlassener Warnungen. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis entschieden im Fall Athena Bachtel v. Taser International, Inc. zugunsten des Herstellers. Er hatte Warnhinweise erlassen und alle Anstrengungen unternommen, um die Polizei auf sie aufmerksam zu machen, auch in der jeweils neuesten Fassung. Die Begründung des Gerichts vom 3. April 2014 stellt einen nützlichen Leitfaden für Hersteller gefährlicher und potentiell tödlicher Produkte zur Vermeidung von Gefahren und Produkthaftungsrisiken dar.