Der beklagte Rechtspfleger wandte gegen die Klage ein, das Gericht sei staatlich, daher sei das Bundesgericht unzuständig, und er gewann mit diesem Argument. Am 7. April 2014 entschied jedoch das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco, dass die Zugangsfrage von erheblicher Bedeutung für die Presse- und Meinungsfreiheit nach dem ersten Zusatz zur Bundesverfassung sei, und erklärte, weshalb dieser Prozess im Untergericht auch materiell gepführt werden müsse. Diesem Gericht überlässt es die Entscheidung, doch deutet seine Begründung auf eine starke Vermutung zur sofortigen Veröffentlichungspflicht der Gerichte hin.
Der beklagte Rechtspfleger wandte gegen die Klage ein, das Gericht sei staatlich, daher sei das Bundesgericht unzuständig, und er gewann mit diesem Argument. Am 7. April 2014 entschied jedoch das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco, dass die Zugangsfrage von erheblicher Bedeutung für die Presse- und Meinungsfreiheit nach dem ersten Zusatz zur Bundesverfassung sei, und erklärte, weshalb dieser Prozess im Untergericht auch materiell gepführt werden müsse. Diesem Gericht überlässt es die Entscheidung, doch deutet seine Begründung auf eine starke Vermutung zur sofortigen Veröffentlichungspflicht der Gerichte hin.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.