Klagen gleich veröffentlichen
Meinungsbildung durch Zugang zu Gerichtsakten
CK • Washington. Der Prozess Courthouse News Service v. Planet betrifft die Frage, ob Klagen am Tag des Einreichens einem Nachrichtendienst verfügbar zu machen sind oder erst nach ihrer Bearbeitung durch die gerichtliche Dienststelle, was Tage oder Wochen Verspätung bedeutet. Üblich ist landesweit, jedoch aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen, die sofortige Veröffentlichung von Klagen, wie auch beispielsweise von den bei Star List Decisions Today verzeichneten Revisionsentscheidungen der höchsten Bundesgerichte in den USA.Der beklagte Rechtspfleger wandte gegen die Klage ein, das Gericht sei staatlich, daher sei das Bundesgericht unzuständig, und er gewann mit diesem Argument. Am 7. April 2014 entschied jedoch das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco, dass die Zugangsfrage von erheblicher Bedeutung für die Presse- und Meinungsfreiheit nach dem ersten Zusatz zur Bundesverfassung sei, und erklärte, weshalb dieser Prozess im Untergericht auch materiell gepführt werden müsse. Diesem Gericht überlässt es die Entscheidung, doch deutet seine Begründung auf eine starke Vermutung zur sofortigen Veröffentlichungspflicht der Gerichte hin.