Tradition: Prozess ohne Zeugen
CK • Washington. In San Francisco wird die Klage eines Vermieters gegen einen Broadband-Anbieter abgewiesen, als das Gericht auf die Rechtsprechung des 15. Jahrhunderts zurückgreift. Der Prozess um Satellitenempfangsschalen, die der Anbieter ohne Zustimmung des Vermieters installiert, ist ortsgebunden und darf nur am Ort des Anwesens verfolgt werden, bestimmte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 9. April 2014 im Fall Eldee-K Rental Properties, LLC v. Directv, Inc..
Ausgangspunkt der lesenswerten Entscheidungsbegründung ist der Umstand, dass damals Zeugen keine Rolle im Prozess spielten, sondern die Geschworenen aufgrund ihrer Ortskenntnis entschieden. Der Kläger musste den Ort bezeichnen, und die Jury musste aus Personen dieses Orts zusammengesetzt sein. Erst als im 15. Jahrhundert Zeugen zugelassen wurden, lockerten die Gerichte diese Vorschrift, jedoch nicht nach dem local Action-Prinzip für bestimmte Grundstücksprozesse, aaO 7. In den USA lebt dieses Prinzip weiter, s. Casey v. Adams, 102 U.S. 66 (1880). Hier greift es, weil der Kläger nicht am Sitz des Anwesens klagte.
Ausgangspunkt der lesenswerten Entscheidungsbegründung ist der Umstand, dass damals Zeugen keine Rolle im Prozess spielten, sondern die Geschworenen aufgrund ihrer Ortskenntnis entschieden. Der Kläger musste den Ort bezeichnen, und die Jury musste aus Personen dieses Orts zusammengesetzt sein. Erst als im 15. Jahrhundert Zeugen zugelassen wurden, lockerten die Gerichte diese Vorschrift, jedoch nicht nach dem local Action-Prinzip für bestimmte Grundstücksprozesse, aaO 7. In den USA lebt dieses Prinzip weiter, s. Casey v. Adams, 102 U.S. 66 (1880). Hier greift es, weil der Kläger nicht am Sitz des Anwesens klagte.