Deutsche Kunst in USA immun
CK • Washington. Kunst ist mobil, und beim Werkverleih für internationale Ausstellungen ist sicherzustellen, dass sie auch wieder zurückkehren darf. In den USA wird bei der Einfuhr von Leihgaben vom Außenministerium der Schutz durch eine Verkündung im Bundesanzeiger zugesichert. Ein Beispiel vom 14. April 2014 betrifft Expressionism in Germany and France: From Van Gogh to Kandinsky, Federal Register Bd. 79, Heft 71, S. 20960. Bundesgesetzlich gewährt 22 USC §2459 den Werken Immunität auf Bundes- und einzelstaatlicher Ebene ebenso wie nach dem Recht anderer Rechtskörperschaften in den USA, wie beispielsweise dem der Hauptstadt Washington im District of Columbia: Allen Gerichten wird die Zuständigkeit entzogen, über die Werke zu urteilen.