Als es zum Streit kam, bestritt der Bauherr die Anwendbarkeit der zu versteckten Regeln. Wenig überraschend entschied jedoch in New Orleans das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA im Fall RW Development, LLC v. Cunningham Group Architecture PA auf die Einbeziehung der Schiedsklausel in das Letter Agreement zwischen den Parteien.
Der Revisionsbeschluss vom 11. April 2014 beruht auf dem Vertragsrecht von Minnesota sowie der heute ständigen Rechtsprechung des U.S. Supreme Court in Washington, DC, die dem Schiedsverfahren den Vorzug gewährt, wenn es Indizien für eine Vereinbarung - oder auch eine Drittparteibindung - gibt.