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Donnerstag, den 17. April 2014

Prozess um Gefahr für Kinder öffentlich

 
.   Ein unbezeichnetes Unternehmen erreichte, dass das Gericht seinen Prozess um die Gefährlichkeit eines Verbrauchsguts für Kleinkinder unter Verschluss nahm und die Öffentlichkeit sich entgegen des Gesetzeszwecks über die Gefahren weder im Prozess noch in der neuen Datenbank des Bundesverbraucherschutzamts Consumer Product Safety Commission unterrichten konnte. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA rügte im Fall Company Doe v. Public Citizen am 16. April 2014 deutlich das Gericht. Der Öffentlichkeitsgrundsatz und das Pressefreiheitsgebot der Bundesverfassung hätten Vorrang vor dem Interesse eines Herstellers, bestrittene Feststellungen des Amts über Produktgefahren nach dem Consumer Product Safety Improvement Act of 2008 zu verheimlichen. Das Untergericht wurde angewiesen, die Prozessakten freizugeben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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