Prozess um Gefahr für Kinder öffentlich
CK • Washington. Ein unbezeichnetes Unternehmen erreichte, dass das Gericht seinen Prozess um die Gefährlichkeit eines Verbrauchsguts für Kleinkinder unter Verschluss nahm und die Öffentlichkeit sich entgegen des Gesetzeszwecks über die Gefahren weder im Prozess noch in der neuen Datenbank des Bundesverbraucherschutzamts Consumer Product Safety Commission unterrichten konnte. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA rügte im Fall Company Doe v. Public Citizen am 16. April 2014 deutlich das Gericht. Der Öffentlichkeitsgrundsatz und das Pressefreiheitsgebot der Bundesverfassung hätten Vorrang vor dem Interesse eines Herstellers, bestrittene Feststellungen des Amts über Produktgefahren nach dem Consumer Product Safety Improvement Act of 2008 zu verheimlichen. Das Untergericht wurde angewiesen, die Prozessakten freizugeben.