• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 19. April 2014

Die Dame als Banane: Schutzlos  

.   Genießt die im Bananenkostüm auftretende Künstlerin, die Veranstaltungs­besuchern Foto­aufnahmen für den Eigen­gebrauch gestattet, urheber­rechtlichen Schutz gegen­über den Unter­nehmen, bei denen die Besucher angestellt sind und die diese Fotos auf ihren Webauf­tritten veröffent­lichen?

Nein, urteilte in Chicago das Bundesberufungs­gericht des siebten Bezirks der USA im Fall Conrad v. AM Community Credit Union, den Tonya Gissel­berg unter dem Titel Photos and Videos of Sin­ging Tele­gram Performer Don't Infringe Copyright mit den Merkmalen des Schadens­ersatz­anspruches nach dem Copyright Act untersucht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.