Der Streit handelt von Mietzahlungen für Telefonanlagen, die die Klägerin dem fremden Staat verleast. Die Klage erfolgte in Florida nach einer vertraglichen Gerichtsstandsklausel. Der Staat wandte nach dem Foreign Sovereign Immunities Act seine Staatenimmunität ein, die jedoch vertraglich abbedungen war, und berief sich zudem auf den Forum Non Conveniens-Grundsatz, nach dem die Klage erfolgreich ins Ausland verwiesen wurde, und auf das Völkerrecht.
Die Verweisung erfolgte ermessensfehlerhaft, entschied die Revision am 22. April 2014, bevor sie auf die Nichtanwendbarkeit der Prospective International Comity einging. Ihre Interessenabwägung ist ebenso lesenswert wie die Erörterung der Eingrenzung des Forum Non Conveniens-Grundsatzes bei Vorliegen einer Gerichtsstandsklausel nach dem Präzedenzfall des US Supreme Court in Atlantic Marine Constr. Co. v. U.S. Dist. Court for the W. Dist. of Texas vom 3. Dezember 2013. Deutschland und Indien hatten mit ihren Vorkehrungen für Massenentschädigungen ein besonders schutzwürdiges Interesse dargelegt, erkannte das Gericht beispielhaft, Belize bei einer simplen Vertragssache hingegen nicht.