Wärter beflirtet Gefängnisbesucherin
Datenschutz nach Ausweisvorlage in Haftanstalt
CK • Washington. Nach Vorlage ihres Führerscheins, dem in den USA üblichen Ausweisdokument, durfte die Klägerin ihren inhaftierten Freund besuchen. Danach erhielt sie Blumen, Tedddy und Anrufe vom Gefängniswärter, der in Kenntnis ihrer persönlichen Daten ihre Rufnummer ermittelt hatte. Sie verklagte ihn wegen Verletzung des Führerscheindatenschutzgesetzes.In Priscilla Fontanez v. Romeo Skepple verlor sie zwei Mal. Am 30. April bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City die untergerichtliche Abweisung wegen Mangels der Gesetzesmerkmale. Der Driver's Privacy Protection Act, 18 USC §2721, verbietet Führerscheinstellenpersonal, solche Daten selbst zu verwenden oder Dritten herauszugeben.