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Donnerstag, den 01. Mai 2014

Wärter beflirtet Gefängnisbesucherin  

Datenschutz nach Ausweisvorlage in Haftanstalt
.   Nach Vorlage ihres Führer­scheins, dem in den USA üblichen Ausweis­dokument, durfte die Klägerin ihren inhaftierten Freund besuchen. Danach erhielt sie Blumen, Tedddy und Anrufe vom Gefängnis­wärter, der in Kenntnis ihrer persönlichen Daten ihre Ruf­nummer ermittelt hatte. Sie verklagte ihn wegen Verlet­zung des Führer­schein­daten­schutz­gesetzes.

In Priscilla Fontanez v. Romeo Skepple verlor sie zwei Mal. Am 30. April bestätigte das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York City die unter­gerichtliche Abweisung wegen Mangels der Gesetzes­merkmale. Der Driver's Privacy Protection Act, 18 USC §2721, verbietet Führer­schein­stellen­personal, solche Daten selbst zu verwenden oder Dritten heraus­zugeben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.