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Samstag, den 03. Mai 2014

TV-Kunde soll $27.000 für Boxkampf zahlen  

.   Eine Gaststätte zahlte $50 für den Kabelempfang vom Boxkampf und wurde dann von dessen Rechteinhaber verklagt, weil der Kabelbetreiber keine Rechte zur Kampfausstrahlung an sie besaß. Das Urteil lautete auf $350 Schadensersatz und $26.780,30 Anwaltskostenerstattung. Der Kabelbetreiber hatte bereits eine Vertragsstrafenzahlung von $2.000 angeboten, weil er gewerbliche Kunden nicht versorgen durfte.

Im Fall J&J Sports Productions Inc. v. Mandell Family Ventures LLC gewann das Restaurant teilweise vor dem Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans. Ein Anspruch wird aufgehoben, weil nach dem Federal Communication Act, 47 USC §605, der Kunde nicht in eine Satellitenkommunikation eingriff, auch wenn der Rechteinhaber den Kabelbetreiber per Satellit versorgt.

Der Anspruch nach 47 USC §553 gestaltet sich schwieriger und muss erneut im Untergericht verhandelt werden. Der Vertrag zwischen Kabelanbieter und Rechteinhaber verbietet die erfolgte Ausstrahlung und sieht deshalb die Vertragsstrafe für Fehler vor. Das Gesetz gewährt dem Endkunden, dessen Kabelempfang rechtmäßig erfolgt, einen Schutz vor seinen Haftungsfolgen für Empfangsdiebstahl.

Der Revisionsbeschluss vom 2. Mai 2014 stellt klar, dass der rechtmäßige Endkunde nach Vertragsschluss mit dem Betreiber nicht auch dessen Berechtigung im Verhältnis zum Rechteinhaber prüfen muss. Wenn das Untergericht abschließend feststellt, dass die Gaststätte rechtswirksam das Empfangsrecht erwarb, kann die Klage abgewiesen werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.