Im Fall J&J Sports Productions Inc. v. Mandell Family Ventures LLC gewann das Restaurant teilweise vor dem Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans. Ein Anspruch wird aufgehoben, weil nach dem Federal Communication Act, 47 USC §605, der Kunde nicht in eine Satellitenkommunikation eingriff, auch wenn der Rechteinhaber den Kabelbetreiber per Satellit versorgt.
Der Anspruch nach 47 USC §553 gestaltet sich schwieriger und muss erneut im Untergericht verhandelt werden. Der Vertrag zwischen Kabelanbieter und Rechteinhaber verbietet die erfolgte Ausstrahlung und sieht deshalb die Vertragsstrafe für Fehler vor. Das Gesetz gewährt dem Endkunden, dessen Kabelempfang rechtmäßig erfolgt, einen Schutz vor seinen Haftungsfolgen für Empfangsdiebstahl.
Der Revisionsbeschluss vom 2. Mai 2014 stellt klar, dass der rechtmäßige Endkunde nach Vertragsschluss mit dem Betreiber nicht auch dessen Berechtigung im Verhältnis zum Rechteinhaber prüfen muss. Wenn das Untergericht abschließend feststellt, dass die Gaststätte rechtswirksam das Empfangsrecht erwarb, kann die Klage abgewiesen werden.