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Donnerstag, den 08. Mai 2014

Schutz von Handzetteln als Meinung  

.   An Fußballplätzen verteilt eine Gruppe Handzettel, doch die Stadt verbietet dies als Verkehrsschutz- und Müll­vermeidungs­maßnahme durch eine Verordnung. Die Gruppe gewinnt nach einer Klage wegen unzulässigen Eingriffs in die Meinungs­freiheit und Verletzung der Grundrechte aus dem ersten und vierzehnten Verfassungs­zusatz zur amerikanischen Bundes­verfassung.

Der Eingriff ist nicht auf das absolute Minimum beschränkt, erklärte das Bundesgericht mit einer mustergültigen, klaren und lesenswerten Begründung vom 5. Mai 2014 im Fall Victory Through Jesus Sports Ministries Foundation v. City of Overland Park, auch wenn die Stadt ihre Verordnung inhaltsneutral formulierte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.