Die FAA geht gegen diese Entscheidung mit einem Revisionsantrag vor, gegen den sich ein Teil der Großpresse mit einem Amicus Brief wendet. Solch ein Schriftsatz dient dem Gericht zur Erweiterung seines Horizonts: Es soll bitte auch die Auswirkungen auf den Journalismus mit Drohneneinsatz berücksichtigen. Ein Verbot verstoße gegen die Pressefreiheit, die der erste Zusatzartikel zur Bundesverfassung schützt.
Erst 2015 ist mit einer klarstellenden Verordnung der FAA zu rechnen. Bis dahin herrscht im Gegensatz zu Ländern wie Deutschland oder Italien, die feste Regeln bereits verkündet haben, Chaos. Damit nun niemand auf die Idee kommt, sich an Nichtregeln vorbeizuschummeln, legt die FAA mit Hysterie erzeugenden Presseerklärungen über Drohnenabstürze oder einen behaupteten Nahezusammenstoß mit einem Flugzeug nach. Der Absturz ist belegt. Der Konflikt mit dem Passagierflugzeug ist allerdings nicht in der FAA-Datenbank nachgewiesen, und die FAA hat auch nicht erklärt, dass eine gewerbliche oder Hobbydrohne beteiligt war.