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Montag, den 12. Mai 2014

Chaos ohne Regeln: Drohnen in den USA  

.   Die Medien stürzen sich seit einer Woche auf das Thema des gewerblichen Einsatzes von Drohnen. Die Luftfahrtaufsicht FAA in Washington, DC geht rigoros gegen private und gewerbliche Drohnenflieger vor, weil sie die Ansicht vertritt, die alten Hobbyregeln für unbemannte Fluggeräte gälten nicht mehr, obwohl ein Verwaltungsrichter im Fall Pirker v. Huerta entschieden hatte, dass die FAA die Hobbyregeln auch auf die gewerbliche Nutzung anwenden müsse, die das von ihr erhobene Ordnungsgeld von $10.000 nicht deckten.

Die FAA geht gegen diese Entscheidung mit einem Revisionsantrag vor, gegen den sich ein Teil der Großpresse mit einem Amicus Brief wendet. Solch ein Schriftsatz dient dem Gericht zur Erweiterung seines Horizonts: Es soll bitte auch die Auswirkungen auf den Journalismus mit Drohneneinsatz berücksichtigen. Ein Verbot verstoße gegen die Pressefreiheit, die der erste Zusatzartikel zur Bundesverfassung schützt.

Erst 2015 ist mit einer klarstellenden Verordnung der FAA zu rechnen. Bis dahin herrscht im Gegensatz zu Ländern wie Deutschland oder Italien, die feste Regeln bereits verkündet haben, Chaos. Damit nun niemand auf die Idee kommt, sich an Nichtregeln vorbeizuschummeln, legt die FAA mit Hysterie erzeugenden Presseerklärungen über Drohnenabstürze oder einen behaupteten Nahezusammenstoß mit einem Flugzeug nach. Der Absturz ist belegt. Der Konflikt mit dem Passagierflugzeug ist allerdings nicht in der FAA-Datenbank nachgewiesen, und die FAA hat auch nicht erklärt, dass eine gewerbliche oder Hobbydrohne beteiligt war.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.