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Montag, den 19. Mai 2014

Die Rule Against Perpetuities  

RR - Washington.   Die Regel gegen Verfügungen auf ewige Zeiten, Rule against Perpetuities, bestimmt im amerikanischen Recht, für welche Dauer ein Zustand der Teileigentumsbindung zulässig ist. Auch bei langfristigen Verträgen sollte man sie konsultieren.

Die Regel soll verhindern, dass der Legal Title, Eigentum, und das Equitable Interest, ein dingliches Recht als Teil des unbeweglichen Vermögens, das hinsichtlich des Grundbesitzes beispielsweise ein lebenslanges Nießbrauchsrecht gewährt oder der Begünstigung durch einen Trust gleichkommt, für eine unbegrenzte Zeit auseinander fallen können.

Da die Rechtsprechung über Jahrhunderte den Grundsatz entwickelte, dass die Trennung von Verfügungsbefugnis und Nutzungsrecht auf Dauer sinnvoll sei, erlaubt diese Regel daher Verfügungen über Grundbesitz, welche das Recht der Veräußerung und Vererbung für mehrere, aufeinanderfolgende Besitzer binden oder beschränken sollen, nur gegenüber einer oder gegenüber mehreren Personen.

Die Perpetuity Period ist spätestens 21 Jahre nach dem Tode einer im Zeitpunkt der Zuwendung lebenden Person abgelaufen: within a Life in being and 21 Years thereafter. Nach Eintritt dieses Endtermins müssen alle Beschränkungen entfallen, und der Besitz muss ungebundenes Eigentum werden.

Die Bestimmungen variieren innerhalb der 49 Staaten mit Common Law in den USA und sind über ein Modellgesetz, Uniform Statutory Rule Against Perpetuities, das in 29 Staaten, beispielsweise in Kalifornien, Florida und dem District of Columbia adaptiert wurde, neben dem Fallrecht auch gesetzlich geregelt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.