Ausschlaggebend im Fall Joann Sweeney v. SuperValu Inc. ist die Umsicht des Managers, der alle Gänge seines Geschäfts 15 Minuten vor dem Unfall inspizierte und keine Gefahren entdeckte. Der Gutachter hatte hingegen den Unfallort nur eine Minute besucht, nichts vermessen, kein Personal vernommen und sich nicht in die Gefahren von Plastiketiketten eingelesen.
Das Gericht konnte daher am 15. Mai 2014 nicht feststellen, dass der Laden bekannte Gefahren ignoriert hätte oder von einer unbekannten Gefahr hätte wissen müssen.