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Samstag, den 24. Mai 2014

Das Grundrecht, Polizisten zu filmen

 
.   Polizisten nahmen eine Dame bei der Filmdokumentation ihrer Arbeit fest, als sie das Auto ihres waffenbesitzenden Bekannten in einer Kontrolle angehalten hatten. Die Dame wurde nicht angeklagt, doch verklagte sie die Polizei wegen des Eingriffs in ihr Grundrecht, die Polizei zu filmen, welches die Polizei bestritt.

Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in Boston im Fall Gericke v. Begin klärte am 23. Mai 2014 beide Parteien auf. Das Grundrecht besteht eindeutig nach dem ersten Zusatz zur Bundesverfassung, und ein Eingriff muss gut begründet und eng gefasst sein. Andererseits darf die Polizei bei ihrer gefährlichen Arbeit auch Fotografen und Filmkünstler vom Platz verweisen, wenn ihre Arbeit gestört wird.

Die Polizisten durften die Klägerin ohne Platzverweis oder Filmverbot nicht wegen behaupteter rechtswidriger Tonaufnahmen nach dem Gesetz von New Hampshire, N.H. Rev. Stat. Ann. § 265:4 et seq., festnehmen. Ihr Eingriff rechtfertigt die Klage wegen rechtswidriger staatlicher Vergeltung - in der Form der Festnahme - bei der Ausübung eines Grundrechts. Die Fakten müssen nun im Untergericht weiter erforscht und dann subsumiert werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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