Verhandeln in den USA heißt das Kapitel für deutsche Leser, die das allseits gepriesene Heussen Standardwerk Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement lesen. Die neue Auflage erscheint mit dem Mitherausgeber Gerhard Pischel, der kürzlich auch Vertragsenglisch für Management und Berater veröffentliche, das in keiner international ausgerichteten Kanzlei fehlen sollte. Das USA-Kapitel behandelt zahlreiche Vertragsessentialia, die in den USA anders als in Deutschland wirken, und räumt mit Vorurteilen auf, die Deutsche dazu führen, Themen anzusprechen, die in den USA keine sind, um keine vermeidbaren Konzessionen zu verschenken.
In Wegerichs Business Laws of Germany führt das Kapitel Business Negotiations englischsprachige Leser in die Gemeinsamkeiten deutscher und amerikanischer Rechtsgeschichte ein, um ihnen dann die vielfältigen Juristentypen vorzustellen und sie mit rechtlichen Eigenheiten in Deutschland vertraut zu machen. Sie sollten sich mit den Vorzügen deutschen Rechts vertraut machen - so der billigen und zuverlässigen Rechtsfindung -, um vielleicht zu entdecken, dass sie ganz unamerikanisch auch einmal eine vertragliche Rechtswahl zugunsten eines ausländischen Rechts treffen sollten.
Wer sich diese teuren, in Kürze neu erscheinenden Werke nicht zulegen kann, sondern gratis schnuppern will, findet kurze Darstellungen zum amerikanischen Recht in der Fluglektüre, beispielsweise Der US-Prozess oder Der amerikanische Vertrag Planen - Verhandeln - Schreiben mit jeweils unter 20 Seiten.