Norwegische Flasche explodiert in Utah
CK • Washington. Als der Kläger die norwegische Wasserflasche in den Kühlschrank stellte, explodierte sie, und er verklagte den Hersteller wegen Produkthaftung. Am 28. Mai 2014 antwortete das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver mit einer lesenswerten Darstellung der Mindestanforderungen an eine solche Klage. Der Kläger hatte in Plustwik v. Voss of Norway ASA nicht einmal den Unterschied zwischen Herstellungs-, Warn- und Planungsfehlern dargelegt und davon die Verbindung zur behaupteten Explosion erklärt. Deswegen muss das Gericht gründlich und umfassend die Anspruchsmerkmale erörtern, was ihm für den Laien verständlich gelingt, und es bestätigt die Klagabweisung.