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Donnerstag, den 29. Mai 2014

Norwegische Flasche explodiert in Utah  

.   Als der Kläger die norwegische Wasserflasche in den Kühlschrank stellte, explodierte sie, und er verklagte den Hersteller wegen Produkthaftung. Am 28. Mai 2014 antwortete das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver mit einer lesenswerten Darstellung der Mindestanforderungen an eine solche Klage. Der Kläger hatte in Plustwik v. Voss of Norway ASA nicht einmal den Unterschied zwischen Herstellungs-, Warn- und Planungsfehlern dargelegt und davon die Verbindung zur behaupteten Explosion erklärt. Deswegen muss das Gericht gründlich und umfassend die Anspruchsmerkmale erörtern, was ihm für den Laien verständlich gelingt, und es bestätigt die Klagabweisung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.