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Freitag, den 30. Mai 2014

Gescheiterte Juristen werden Porn-Trolls  

RR - Washington.   Im Porno-Trollfall AF Holdings LLC v. Cox Communications wies das Bundes­berufungs­gericht der Haupt­stadt das Subpoena-Auskunfts­verlangen einer Firma mit Urheber­rechten für porno­grafische Filme auf persönliche Daten von Internet­nutzern im Zusammen­hang mit 1058 angeb­lich illegalen Downloads am 27. Mai 2014 zurück.

Das Gericht kritisierte den groben Rechtsmiss­brauch und erklärte ihr von Juristen gesteuertes Geschäfts­modell für verwerflich. Die Firma suchte gezielt nach Infor­mationen und IP-Adressen von Nutzern, die über einen Bit­Torrent-File­sharing-Dienst Filme herunter­luden. Die Subpoena wurde verworfen, weil nur wenige betrof­fene Nutzern im Gerichts­bezirk wohnen. Auch für diese sei das Beweis­angebot unzureichend. Die Firma hätte ohne finanziellen Aufwand mit Geolocation-Diensten die vermeint­lichen Nutzer mit Hilfe der IP-Adressen ziemlich genau lokalisieren können, doch darauf verzichtet.

Die lesenswerte Entscheidung wird als vernichtender Schlag gegen die recht­liche Stütze des Urheber­rechts­jäger-Geschäfts­modells, dem Copyright Troll Business Model, gewertet. Sie schreckt nämlich ungerecht­fertigte Urheberrechts­verletzungs­klagen gegen eine hohe Anzahl von Internet­nutzern ab, die durch kost­spielige und in diesem Fall pein­liche Prozesse geschliffen und ohne klare Rechts­grundlage zu Ausgleichs­zahlungen zwischen $2,000 und $4,000 gedrängt werden. Den Trolls gehe es bei Gerichts­verfahren nicht um die berech­tigte Durch­setzung von Interessen, sondern verfolgten ein profitables Geschäft, das auf Droh­strategien und Einschüchterungs­taktiken beruht.

Einer der drei Richter betonte in seiner Begründung, dass die Rechtsordnung fair und effizient ausgestaltet sei. Allerdings gebe es immer wieder Individuen, die sie für sittenwidrige Interessen missbrauchen. Mit dieser Klage habe die Klägerin das Beweisausforschungsverfahren, den Discovery Process, missbraucht. Die Entscheidung soll diesen - hier von bereits zu Sanktionen verdammten Juristen erdachten - Bestrebungen einen Riegel vorschieben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.