Gescheiterte Juristen werden Porn-Trolls
RR - Washington. Im Porno-Trollfall AF Holdings LLC v. Cox Communications wies das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt das Subpoena-Auskunftsverlangen einer Firma mit Urheberrechten für pornografische Filme auf persönliche Daten von Internetnutzern im Zusammenhang mit 1058 angeblich illegalen Downloads am 27. Mai 2014 zurück.
Das Gericht kritisierte den groben Rechtsmissbrauch und erklärte ihr von Juristen gesteuertes Geschäftsmodell für verwerflich. Die Firma suchte gezielt nach Informationen und IP-Adressen von Nutzern, die über einen BitTorrent-Filesharing-Dienst Filme herunterluden. Die Subpoena wurde verworfen, weil nur wenige betroffene Nutzern im Gerichtsbezirk wohnen. Auch für diese sei das Beweisangebot unzureichend. Die Firma hätte ohne finanziellen Aufwand mit Geolocation-Diensten die vermeintlichen Nutzer mit Hilfe der IP-Adressen ziemlich genau lokalisieren können, doch darauf verzichtet.
Die lesenswerte Entscheidung wird als vernichtender Schlag gegen die rechtliche Stütze des Urheberrechtsjäger-Geschäftsmodells, dem Copyright Troll Business Model, gewertet. Sie schreckt nämlich ungerechtfertigte Urheberrechtsverletzungsklagen gegen eine hohe Anzahl von Internetnutzern ab, die durch kostspielige und in diesem Fall peinliche Prozesse geschliffen und ohne klare Rechtsgrundlage zu Ausgleichszahlungen zwischen $2,000 und $4,000 gedrängt werden. Den Trolls gehe es bei Gerichtsverfahren nicht um die berechtigte Durchsetzung von Interessen, sondern verfolgten ein profitables Geschäft, das auf Drohstrategien und Einschüchterungstaktiken beruht.
Einer der drei Richter betonte in seiner Begründung, dass die Rechtsordnung fair und effizient ausgestaltet sei. Allerdings gebe es immer wieder Individuen, die sie für sittenwidrige Interessen missbrauchen. Mit dieser Klage habe die Klägerin das Beweisausforschungsverfahren, den Discovery Process, missbraucht. Die Entscheidung soll diesen - hier von bereits zu Sanktionen verdammten Juristen erdachten - Bestrebungen einen Riegel vorschieben.
Das Gericht kritisierte den groben Rechtsmissbrauch und erklärte ihr von Juristen gesteuertes Geschäftsmodell für verwerflich. Die Firma suchte gezielt nach Informationen und IP-Adressen von Nutzern, die über einen BitTorrent-Filesharing-Dienst Filme herunterluden. Die Subpoena wurde verworfen, weil nur wenige betroffene Nutzern im Gerichtsbezirk wohnen. Auch für diese sei das Beweisangebot unzureichend. Die Firma hätte ohne finanziellen Aufwand mit Geolocation-Diensten die vermeintlichen Nutzer mit Hilfe der IP-Adressen ziemlich genau lokalisieren können, doch darauf verzichtet.
Die lesenswerte Entscheidung wird als vernichtender Schlag gegen die rechtliche Stütze des Urheberrechtsjäger-Geschäftsmodells, dem Copyright Troll Business Model, gewertet. Sie schreckt nämlich ungerechtfertigte Urheberrechtsverletzungsklagen gegen eine hohe Anzahl von Internetnutzern ab, die durch kostspielige und in diesem Fall peinliche Prozesse geschliffen und ohne klare Rechtsgrundlage zu Ausgleichszahlungen zwischen $2,000 und $4,000 gedrängt werden. Den Trolls gehe es bei Gerichtsverfahren nicht um die berechtigte Durchsetzung von Interessen, sondern verfolgten ein profitables Geschäft, das auf Drohstrategien und Einschüchterungstaktiken beruht.
Einer der drei Richter betonte in seiner Begründung, dass die Rechtsordnung fair und effizient ausgestaltet sei. Allerdings gebe es immer wieder Individuen, die sie für sittenwidrige Interessen missbrauchen. Mit dieser Klage habe die Klägerin das Beweisausforschungsverfahren, den Discovery Process, missbraucht. Die Entscheidung soll diesen - hier von bereits zu Sanktionen verdammten Juristen erdachten - Bestrebungen einen Riegel vorschieben.