×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 31. Mai 2014

Staatssicherheitsbeamter im Verhör

 
.   Der Staat Israel verwendet sich gegen die Ver­nehmung seines Staats­sicher­heitsbeamten in Wash­ington im New Yorker Terror­helfer-Prozess gegen die Bank von China. Die Bank soll Terror­isten bei der Finan­zierung ihrer Pläne unterstützt haben. Der Beamte war in Washington anwesend, als ihm eine Subpoena-Auffor­derung zur außer­gericht­lichen Vernehmung zuge­stellt wurde.

Der die Subpoena anfechtende Antrag wurde am 30. Mai 2014 vom Bundes­gericht der Haupt­stadt mit dem Gebot abgelehnt, dass die Rechte Israels im New Yorker Prozess verfolgt werden dürfen. Das Gericht in Washington mischt sich nicht in den Prozess ein, und Israel muss sein Argument, Staats­geheimnisse schützen zu dürfen, dort vortragen.

Die Beschlussbegründung im Fall Wultz v. Bank of China macht den komplexen Sachver­halt verständ­lich, der von einer zwischen­zeitlichen Zivil­prozess­ordnungs­änderung und der Frage über­lagert wird, ob die Unter­richtung eines Staates über die Vernehmung seines Beamten im fremden Staaten per EMail zulässig und ausreichend ist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER