Reise zum Gericht wegen Biofeld-Kettchen
CK • Washington. Wer das Ergebnis einer Sammelklage protestiert, kann nicht gezwungen werden, zum weit entfernten Gericht zu reisen, erklärte das zweite kalifornische Revisionsgericht im Fall Litwin v. iRenew Bio Energy Solutions. Die Beklagte hatte Kettchen mit subtiler Wirkung auf das menschliche Energiefeld vertrieben und im Untergericht gestanden, dass sie die Heilversprechen nicht hält.
Als Schadensersatz bot sie $1.237.683,44 an, wovon das Gericht den Klägeranwälten $215.000 zusprach. Es ordnete dann an, die Geschädigten zu unterrichten, dass sie ihre Ansprüche schriftlich und ihre Gegenvorstellungen persönlich anmelden könnten. Die Revision entschied am 28. Mai 2014.
Ein Geschädigter protestierte: Der Anwaltsanteil sei zu hoch, und das persönliche Erscheinen verletze den Rechtsstaatsgrundsatz. Die Revision gab ihm nur im letzten Punkt recht und erließ eine laienverständliche Begründung, die sich auch als Einführung in Recht und Praktiken von Sammelklagen eignen. Die benannten Kläger erhalten für ihre Initiative ein paar Tausend Dollar, die Mitglieder der Geschädigtenklasse etwas Ersatz, und die Anwälte einen Betrag, der unter den beantragten $246.206,25 für Honorar und Auslagen liegt.
Als Schadensersatz bot sie $1.237.683,44 an, wovon das Gericht den Klägeranwälten $215.000 zusprach. Es ordnete dann an, die Geschädigten zu unterrichten, dass sie ihre Ansprüche schriftlich und ihre Gegenvorstellungen persönlich anmelden könnten. Die Revision entschied am 28. Mai 2014.
Ein Geschädigter protestierte: Der Anwaltsanteil sei zu hoch, und das persönliche Erscheinen verletze den Rechtsstaatsgrundsatz. Die Revision gab ihm nur im letzten Punkt recht und erließ eine laienverständliche Begründung, die sich auch als Einführung in Recht und Praktiken von Sammelklagen eignen. Die benannten Kläger erhalten für ihre Initiative ein paar Tausend Dollar, die Mitglieder der Geschädigtenklasse etwas Ersatz, und die Anwälte einen Betrag, der unter den beantragten $246.206,25 für Honorar und Auslagen liegt.