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Sonntag, den 01. Juni 2014

Reise zum Gericht wegen Biofeld-Kettchen  

.   Wer das Ergebnis einer Sammelklage protestiert, kann nicht gezwungen werden, zum weit entfernten Gericht zu reisen, erklärte das zweite kalifornische Revisionsgericht im Fall Litwin v. iRenew Bio Energy Solutions. Die Beklagte hatte Kettchen mit subtiler Wirkung auf das menschliche Energiefeld vertrieben und im Untergericht gestanden, dass sie die Heilversprechen nicht hält.

Als Schadensersatz bot sie $1.237.683,44 an, wovon das Gericht den Klägeranwälten $215.000 zusprach. Es ordnete dann an, die Geschädigten zu unterrichten, dass sie ihre Ansprüche schriftlich und ihre Gegenvorstellungen persönlich anmelden könnten. Die Revision entschied am 28. Mai 2014.

Ein Geschädigter protestierte: Der Anwaltsanteil sei zu hoch, und das persönliche Erscheinen verletze den Rechtsstaatsgrundsatz. Die Revision gab ihm nur im letzten Punkt recht und erließ eine laienverständliche Begründung, die sich auch als Einführung in Recht und Praktiken von Sammelklagen eignen. Die benannten Kläger erhalten für ihre Initiative ein paar Tausend Dollar, die Mitglieder der Geschädigtenklasse etwas Ersatz, und die Anwälte einen Betrag, der unter den beantragten $246.206,25 für Honorar und Auslagen liegt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.