Der Fall Commercial Resource Group, LLC v. The J.M. Smucker Company illustriert diese Regeln. Ein gewerblicher Mieter verpasste die Kündigungsfrist um wenige Tage, weil er die Vermieterin zuerst unter ihrer alten Anschrift und erst später unter der aktuellen anschrieb. Muss er die Miete ein Jahr länger zahlen, weil die Vertragsbeendigung eine Option darstellt und alle Optionsbedingungen stets strikt zu beachten sind?
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks in St. Louis entschied am 30. Mai 2014 gegen den Mieter: Vertragsrechtlich liegt eine Verletzung wegen Fristversäumnis vor. Es erörterte dieses Ergebnis lehrbuchartig. Allerdings fand es einen Ansatz für eine andere Lösung, den das Untergericht prüfen muss: equitable Relief wegen einer Unausgewogenheit des Ergebnisses und zur Vermeidung einer etwaigen Härte.