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Montag, den 02. Juni 2014

Ist ein Vertrag vollständig zu erfüllen?

 
.   Anders als im deutschen Recht sind Verträge nicht unbedingt perfekt zu erfüllen. Substantial Performance reicht in der Regel. Magische Klauseln wie Time is of the Essence oder die Rechtsnatur eines Vertrages, beispielsweise eines Grundstücks- oder Optionsvertrags, führen jedoch zum von Deutschen erwarteten Ergebnis: Abweichungen gelten als Vertragsbruch.

Der Fall Commercial Resource Group, LLC v. The J.M. Smucker Company illustriert diese Regeln. Ein gewerblicher Mieter verpasste die Kündigungsfrist um wenige Tage, weil er die Vermieterin zuerst unter ihrer alten Anschrift und erst später unter der aktuellen anschrieb. Muss er die Miete ein Jahr länger zahlen, weil die Vertrags­beendigung eine Option darstellt und alle Options­bedingungen stets strikt zu beachten sind?

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks in St. Louis entschied am 30. Mai 2014 gegen den Mieter: Vertrags­rechtlich liegt eine Verletzung wegen Frist­versäumnis vor. Es erörterte dieses Ergebnis lehrbuch­artig. Allerdings fand es einen Ansatz für eine andere Lösung, den das Unter­gericht prüfen muss: equitable Relief wegen einer Unausge­wogenheit des Ergebnisses und zur Vermeidung einer etwaigen Härte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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