Die bereits existierenden Stromnetze seien noch nicht auf den Transport der erneuerbaren Energien ausgelegt, erläutert Kment. Für die Energiewende bedarf es daher einer Weiterentwicklung vorhandener Netze. Die Frage, auf welcher Grundlage Netzbetreiber ihre Ausbaumaßnahmen besser organisieren können, beantwortet der Augsburger Professor im German American Law Journal - Articles Edition: Dies hängt entscheidend davon ab, welches Netzvorhaben verwirklicht werden soll. Größere Netzvorhaben können beispielsweise auf dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz basieren, auf dem Energiewirtschaftsgesetzund auch auf das Verwaltungsverfahrensgesetz zurückzuführen sein. Andere Vorhaben sind jetzt schon auf Grundlage des Energieleitungsausbaugesetzes festgelegt.
Knemt sieht den derzeitigen Ausbaufortschritt kritisch. Der rapide Ausbau der Übertragungsnetze hängt seiner Meinung nach nämlich von unterschiedlichen Faktoren ab: Zum einen ist ein leistungsfähiges gesetzliches Rahmenwerk erforderlich, das den privaten Versorgungsnetzbetreiber in die Lage versetzt, klare und rechtssichere Vorgaben umzusetzen und so den gewünschten Netzausbau zu sichern. Gleichzeitig müssen die zuständigen Genehmigungsbehörden eindeutige rechtliche Grundlagen besitzen, um den Einzelfall zu beurteilen. Als weiterer Baustein kommt auch eine angemessene Behandlung aller in den Planungsprozess Einbezogener hinzu.
Wichtig ist die Öffentlichkeit, weil die Realisierung von Infrastrukturgroßprojekten nicht gegen den ihren Willen verwirklicht werden kann. Die Hauptaufgabe beim Netzausbau wird daher darin liegen, die Öffentlichkeit vom Nutzen des Netzausbaus zu überzeugen. Schließlich stellt der Ausbau der Energieübertragungsnetze eine Herausforderung auch für die Netzbetreiber dar, die teilweise scheinbar an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen und Unterstützung benötigen.