Der Revisionsbeschluss vom 29. Mai 2014 des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA in New Orleans zeigt anschaulich, welche Beweise und Folgerungen bei der Verletzung von Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen für Software gelten. Interessant ist auch, dass die Vernichtung von Beweisen im Beweisabschnitt des Prozesses nicht bewiesen ist, sondern lediglich das Defragmentieren der Festplatten im kritischen Zeitpunkt. Das Gericht durfte die Zeugen anweisen, dies als Indiz für eine rechtswidrige und belastende Datenvernichtungsabsicht zu bewerten.
Der Revisionsbeschluss vom 29. Mai 2014 des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA in New Orleans zeigt anschaulich, welche Beweise und Folgerungen bei der Verletzung von Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen für Software gelten. Interessant ist auch, dass die Vernichtung von Beweisen im Beweisabschnitt des Prozesses nicht bewiesen ist, sondern lediglich das Defragmentieren der Festplatten im kritischen Zeitpunkt. Das Gericht durfte die Zeugen anweisen, dies als Indiz für eine rechtswidrige und belastende Datenvernichtungsabsicht zu bewerten.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.