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Montag, den 09. Juni 2014

Patentverletzung mit Kunden geteilt

 
.   Das Patent zur effizienten Ausstrahlung von Internetinhalten soll von einer Beklagten verletzt sein, die einzelne Schritte selbst und einen durch ihre Kunden vornahm. Vor dem Supreme Court der USA in Washington stand deshalb die Frage, ob eine Verletzung teilbar ist und der beim Hauptverletzer fehlende Schritt durch Beihilfe und Verleitung anderer zur Verletzung ersetzt werden kann, um einen vollständigen, haftungsbegründenden Verstoß nach 35 USC §271(a) auszulösen.

Im Fall Limelight Networks Inc. v. Akamai Technologies Inc. entschied der Gerichtshof am 2. Juni 2014 gleichzeitig gegen die Patentinhaberin und das landesweit zuständige Patentrevisionsgericht in Washington, DC, den United States Court of Appeals for the Federal Circuit, das die Lehre von der Teilbarkeit propagiert hatte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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