Patentverletzung mit Kunden geteilt
CK • Washington. Das Patent zur effizienten Ausstrahlung von Internetinhalten soll von einer Beklagten verletzt sein, die einzelne Schritte selbst und einen durch ihre Kunden vornahm. Vor dem Supreme Court der USA in Washington stand deshalb die Frage, ob eine Verletzung teilbar ist und der beim Hauptverletzer fehlende Schritt durch Beihilfe und Verleitung anderer zur Verletzung ersetzt werden kann, um einen vollständigen, haftungsbegründenden Verstoß nach 35 USC §271(a) auszulösen.
Im Fall Limelight Networks Inc. v. Akamai Technologies Inc. entschied der Gerichtshof am 2. Juni 2014 gleichzeitig gegen die Patentinhaberin und das landesweit zuständige Patentrevisionsgericht in Washington, DC, den United States Court of Appeals for the Federal Circuit, das die Lehre von der Teilbarkeit propagiert hatte.
Im Fall Limelight Networks Inc. v. Akamai Technologies Inc. entschied der Gerichtshof am 2. Juni 2014 gleichzeitig gegen die Patentinhaberin und das landesweit zuständige Patentrevisionsgericht in Washington, DC, den United States Court of Appeals for the Federal Circuit, das die Lehre von der Teilbarkeit propagiert hatte.