Vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis dringt er im Fall Duncan v. American Greetings Co. nicht durch. Die Gefahr der Arbeit ist dem Auftragnehmer bekannt, und der Auftraggeber durfte sich auf dessen Fachkenntnis und Sorgfalt verlassen, ohne wegen der Gefahr einer gesteigerter Sorgfalts- und Aufklärungspflicht zu unterliegen. Der Beschluss vom 12. Juni 2014 erklärt die rechtlichen Grundlagen leicht nachvollziehbar auch für nichtamerikanische Juristen.
Vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis dringt er im Fall Duncan v. American Greetings Co. nicht durch. Die Gefahr der Arbeit ist dem Auftragnehmer bekannt, und der Auftraggeber durfte sich auf dessen Fachkenntnis und Sorgfalt verlassen, ohne wegen der Gefahr einer gesteigerter Sorgfalts- und Aufklärungspflicht zu unterliegen. Der Beschluss vom 12. Juni 2014 erklärt die rechtlichen Grundlagen leicht nachvollziehbar auch für nichtamerikanische Juristen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.