Auftragnehmer haftet für eigene Fehler
CK • Washington. Die Schuld auf andere schieben ist auch in den USA beliebt, doch selten rechtmäßig. Unter hoher Spannung stand ein Elektriker auf dem Gelände des Kunden, wo ein Transformator mehr Volt als straßenüblich umwandelte, dem der Spannungsprüfer nicht standhielt. Vom Auftragnehmer erhielt der angestellte Elektriker wohl unzureichend Schadensersatz. Er verklagte das Unternehmen, das den Auftrag erteilt hatte.
Vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis dringt er im Fall Duncan v. American Greetings Co. nicht durch. Die Gefahr der Arbeit ist dem Auftragnehmer bekannt, und der Auftraggeber durfte sich auf dessen Fachkenntnis und Sorgfalt verlassen, ohne wegen der Gefahr einer gesteigerter Sorgfalts- und Aufklärungspflicht zu unterliegen. Der Beschluss vom 12. Juni 2014 erklärt die rechtlichen Grundlagen leicht nachvollziehbar auch für nichtamerikanische Juristen.
Vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis dringt er im Fall Duncan v. American Greetings Co. nicht durch. Die Gefahr der Arbeit ist dem Auftragnehmer bekannt, und der Auftraggeber durfte sich auf dessen Fachkenntnis und Sorgfalt verlassen, ohne wegen der Gefahr einer gesteigerter Sorgfalts- und Aufklärungspflicht zu unterliegen. Der Beschluss vom 12. Juni 2014 erklärt die rechtlichen Grundlagen leicht nachvollziehbar auch für nichtamerikanische Juristen.