Der Streit geht auf Intifada-Aufrufe bei Facebook zurück, die Klayman und auch Israel erbosten. Auf ihren Zuruf löschte Facebook die Aufrufe erst mit einiger Verspätung. Klayman verlangt deshalb eine Milliarde Dollar Schadensersatz und ein Unterlassungsurteil. Das Untergericht konnte keine unerlaubte Handlung feststellen, die den Schutz von Internetanbietern nach dem Communications Decency Act durchbricht. Dem stimmte das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt zu:
As relevant here, the Act defines a protected interactive computer service as any information service, system, or access software provider that provides or enables computer access by multiple users to a computer server, including specifically a service or system that provides access to the Internet[.] 47 USC §230(f)(2). An information content provider, in turn, is defined as any person or entity that is responsible, in whole or in part, for the creation or development of information provided through the Internet or any other interactive computer service. Id. §230(f)(3).Der als zweithöchstes Gericht der USA bezeichnete United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit subsumierte und erkannte, dass Facebook als Information Service Provider nicht für den von Dritten eingestellten Inhalt verantwortlich sein kann. Dasselbe gilt für Mark Zuckerberg, erklärt es. Das Thema der schadensersatzbehafteten unerlaubten Handlung durch spätes Löschen musste es daher gar nicht angehen. Klaymans Behauptung, dass Facebook löschen kann, wenn es will, geht ins Leere, weil der Kongress dafür keine Ausnahme in die Haftungsausnahme geschrieben hatte.