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Dienstag, den 17. Juni 2014

Lehrerin immens diffamiert: Keine Löschung

 
.   Eine Lehrerin verlangt von einem Internetdienst die Löschung von Bildern und Berichten Dritter, die ihr Sex allerorten und passende Krankheiten unterstellen. Die schlampige Berichterstattung wird nicht gelöscht, und auch vor Gericht verliert die Gekränkte.

In Sarah Jones v. Dirty World Entertainment legte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati den Communications Decency Act am 16. Juni 2014 so aus, dass der Internetdienst Dirty World wegen des Haftungsprivilegs nicht als Verfasser und Herausgeber beurteilt werden darf und somit nicht haftet. Die Lehrerin muss sich an die Berichterstatter wenden, die der Anbieter allerdings anonymisiert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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