Lehrerin immens diffamiert: Keine Löschung
CK • Washington. Eine Lehrerin verlangt von einem Internetdienst die Löschung von Bildern und Berichten Dritter, die ihr Sex allerorten und passende Krankheiten unterstellen. Die schlampige Berichterstattung wird nicht gelöscht, und auch vor Gericht verliert die Gekränkte.
In Sarah Jones v. Dirty World Entertainment legte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati den Communications Decency Act am 16. Juni 2014 so aus, dass der Internetdienst Dirty World wegen des Haftungsprivilegs nicht als Verfasser und Herausgeber beurteilt werden darf und somit nicht haftet. Die Lehrerin muss sich an die Berichterstatter wenden, die der Anbieter allerdings anonymisiert.
In Sarah Jones v. Dirty World Entertainment legte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati den Communications Decency Act am 16. Juni 2014 so aus, dass der Internetdienst Dirty World wegen des Haftungsprivilegs nicht als Verfasser und Herausgeber beurteilt werden darf und somit nicht haftet. Die Lehrerin muss sich an die Berichterstatter wenden, die der Anbieter allerdings anonymisiert.