Busse lahm im Eilverfahren
CK • Washington. Ein Markenprozess zwischen Busfirmen wird abgewiesen und erweist sich als Lehrstück für einstweilige Verfügungen. Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt im Fall Open Top Sightseeing USA v. Mr. Sightseeing LLC leicht nachvollziehbar die Voraussetzungen für eine solche Verfügung. Hier war das zeitliche Element ausschlaggebend. Wie kann der Schaden irreparabel sein und damit die Verfügung rechtfertigen, wenn der klagende Betrieb nicht nur viel länger als 30 Tage mit der Klageinreichung nach Kenntnis vom verletzenden Verhalten der Gegenseite wartete, sondern auch noch wochenlange Fristverlängerungen beantragt, die gegen die für Eilsachen anwendbaren Prozessregeln verstoßen? Das Gericht teilt die Auffassung der Beklagten, dass allein die Anhängigkeit des Verfahrens eine marktstörende, abschreckende Auswirkung entfaltet, die die Weiterführung des Eilverfahrens nicht erlaubt, und es weist die Klage am 18. Juni 2014 ab.