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Donnerstag, den 19. Juni 2014

Busse lahm im Eilverfahren  

.   Ein Markenprozess zwischen Busfirmen wird abgewiesen und erweist sich als Lehrstück für einstweilige Verfügungen. Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt im Fall Open Top Sightseeing USA v. Mr. Sightseeing LLC leicht nachvollziehbar die Voraussetzungen für eine solche Verfügung. Hier war das zeitliche Element ausschlaggebend. Wie kann der Schaden irreparabel sein und damit die Verfügung rechtfertigen, wenn der klagende Betrieb nicht nur viel länger als 30 Tage mit der Klageinreichung nach Kenntnis vom verletzenden Verhalten der Gegenseite wartete, sondern auch noch wochenlange Fristverlängerungen beantragt, die gegen die für Eilsachen anwendbaren Prozessregeln verstoßen? Das Gericht teilt die Auffassung der Beklagten, dass allein die Anhängigkeit des Verfahrens eine marktstörende, abschreckende Auswirkung entfaltet, die die Weiterführung des Eilverfahrens nicht erlaubt, und es weist die Klage am 18. Juni 2014 ab.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.