Der in Washington ansässige Beklagte hatte versprochen, im ausländischen Prozess auf Vorlandung zu erscheinen. Der Beweishilfeantrag wurde deshalb zuerst abgelehnt. Das Bundesgericht entschied jedoch schließlich mit einer lehrreichen Begründung, dass der Antrag nicht rechtskräftig abgewiesen wird, sondern without Prejudice: Wenn der Beklagte sich nicht an sein Wort hält, darf der Antrag erneut gestellt werden.
Diese Möglichkeit passt zum weitgehenden Ermessen, dass den Gerichten bei einem Beweishilfeantrag zur Vernehmung von Personen in den USA und zu ihrer Verpflichtung zur Vorlage von Dokumenten zusteht.