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Montag, den 23. Juni 2014

Warranty: Fristenwirrwarr in den USA

 
.   Wer kennt alle Verjährungsfristen der 28 Rechtsordnungen in der EU? Wer kommt in den über 55 Rechtsordnungen der USA mit Verjährungsfristen zurecht? Ist der Blick noch klar in Deutschland, verschwimmt er im Auslandsverkehr, und in den USA kann man sich für den Überblick nur auf bestimmte Fristen für bestimmte Ansprüche konzentrieren.

Die Warranties bieten ein Beispiel. Sie rühren aus Verträgen, Gesetzen und Fallrecht her und führen gelegentlich zu einer Nachbesserung, doch meist wegen behaupteter Vertragsverletzung zum Schadensersatz, sofern vertraglich nicht eine andere Lösung gilt, wie beispielsweise Rücknahme oder Austausch von Sachen. Bei Waren kann man hoffen, dass ein Modellgesetz wie der Uniform Commercial Code mit seiner Vierjahresfrist ins anwendbare Recht des Staates umgesetzt wurde, das auf den Anspruch nach dem Binnen-IPR der US-Staaten, Conflicts of Laws, anwendbar ist.

In jedem einzelnen Fall muss man erkunden, welches Statute of Limitations gilt, ob die Discovery Rule von der Gerichtsbarkeit angewandt wird und wie lange das Statute of Repose läuft. Ersteres regelt die Verjährungsfrist, die Rule den Fristbeginn ab Entdeckung oder Transaktion und letzteres die Präklusionsfrist, die acht, zehn oder auch 16 Jahre dauert. Landesweite Übersichten, wie sie von Institutionen und auch Kanzleien ohne Gewähr veröffentlicht werden, sind auf ihre Aktualität und Vollständigkeit anhand der Gesetze und Präzedenzfälle zu prüfen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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