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Mittwoch, den 25. Juni 2014

Militärischer Drohneneinsatz: Aktenzugang

 
.   Zwei Revisionsbeschlüsse belegen Fortschritte in der Aufdeckung der rechtlichen Hintergründe des Einsatzes militärischer Drohnen gegen Amerikaner im Ausland. In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die gleichnamigen Fälle The New York Times Company v. United States A und B. Das Pentagon und der CIA wehren sich gegen die Offenlegung ihrer Akten auf Anträge von Medien- und Bürgerrechtsorganisationen nach dem Freedom of Information Act. Das Gericht verpflichtete am 23. Juni 2014 die Ministerien zu weitergehender Herausgabe als das Untergericht angeordnet hatte und beschloss die Trennung des Verfahren über eine völlig geschwärzte Ablichtung eines Dokuments, das die Legalität des Drohneneinsatzes belegen soll.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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