Die beklagte Herstellerin und die Gerichte, zuletzt das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis, akzeptierten diesen Test nicht als Beweis der Fehlerhaftigkeit. Die Klägerin hatte ausgesagt, dass sie die Leiter sorgsam von einem Platz zum anderen schob und mit ihrem 140-Pfund-Gewicht vorsichtig bestieg.
Der Gutachter führte hingegen künstlich eine Spannung der Beine herbei, die dem normalen Aufstellen und Verschieben fremd ist. Er produzierte mit seinen 205 Pfund Gewicht einen Fall durch Rütteln. Das hat mit dem Vorgang nichts zu tun: Das Gutachten simuliert nicht den Unfall, sondern eine fallfremde Hypothese. Damit ist es unverwertbar.