Am 7. Juli 2014 entschied das Bundesgericht der US-Hauptstadt jedoch gegen ihn. Der Leser merkt schon in der Sachverhaltsdarstellung, dass die Vorstellungen des Klägers von sich, seiner App, Apples Entscheidung und vom ersten Verfassungszusatz kaum den Kreis rationaler Einschätzungen berühren.
Ein justiziabler Anspruch ist der Klage nicht zu entnehmen. Ein Verfassungsverstoß wegen des Ausstoßens einer religiös orientierten App kann nicht gegen ein Unternehmen behauptet werden, da der Religions- und Meinungsfreiheitsschutz den Bürger nur vor dem Staat schützt. Wenig überraschend verliert der Kläger auch seine Klage gegen die Zeugen Jehovas, die ihn und seine Software nicht respektieren.