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Dienstag, den 08. Juli 2014

Apple darf App aus AppStore verbannen

 
.   Das Urteil im Fall Kim v. Apple Inc. verspricht Erkennt­nisse über Apples Recht, Software-Apps aus dem AppStore zu verbannen. Der Kläger erhoffte mit der Klage ein Urteil, das Apple die Verfas­sungswidrig­keit der Verbannung bescheinigt.

Am 7. Juli 2014 entschied das Bundesgericht der US-Haupt­stadt jedoch gegen ihn. Der Leser merkt schon in der Sach­verhalts­darstellung, dass die Vorstel­lungen des Klägers von sich, seiner App, Apples Entschei­dung und vom ersten Verfassungs­zusatz kaum den Kreis rationaler Einschät­zungen berühren.

Ein justiziabler Anspruch ist der Klage nicht zu entnehmen. Ein Verfassungs­verstoß wegen des Ausstoßens einer religiös orien­tierten App kann nicht gegen ein Unternehmen behauptet wer­den, da der Religions- und Meinungs­freiheits­schutz den Bürger nur vor dem Staat schützt. Wenig über­raschend verliert der Kläger auch seine Klage gegen die Zeugen Jehovas, die ihn und seine Software nicht respektieren.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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