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Mittwoch, den 09. Juli 2014

Juristische Person ohne Verhütungsmittel  

.   Erhebliche Aufregung verursachte der Supreme Court der USA mit der knappen Mehrheitsentscheidung im Fall Burwell v. Hobby Lobby Stores Inc. am 30. Juni 2014: Händler als juristische Personen müssen für Verhütungsmittel keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht hinnehmen, denn sie fallen unter den Religionsschutz des Religious Freedom Restoration Act of 1993.

Mit anderen Worten: Gesellschaften haben wie natürliche Personen ein verfassungsrechtlich schutzwürdiges Religionsbewusstsein, das sie von der Beachtung bestimmter Gesetze befreit.

Dies gilt zumindest für nichtbörsennotierte Unternehmen mit einer Verwaltung, die ihre Religionseinstellung den Mitarbeitern aufdrängt. Das Urteil mit seinen 95-seitigen Begründungen bietet viel Stoff für vertiefte Analysen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.