Juristische Person ohne Verhütungsmittel
CK • Washington. Erhebliche Aufregung verursachte der Supreme Court der USA mit der knappen Mehrheitsentscheidung im Fall Burwell v. Hobby Lobby Stores Inc. am 30. Juni 2014: Händler als juristische Personen müssen für Verhütungsmittel keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht hinnehmen, denn sie fallen unter den Religionsschutz des Religious Freedom Restoration Act of 1993.
Mit anderen Worten: Gesellschaften haben wie natürliche Personen ein verfassungsrechtlich schutzwürdiges Religionsbewusstsein, das sie von der Beachtung bestimmter Gesetze befreit.
Dies gilt zumindest für nichtbörsennotierte Unternehmen mit einer Verwaltung, die ihre Religionseinstellung den Mitarbeitern aufdrängt. Das Urteil mit seinen 95-seitigen Begründungen bietet viel Stoff für vertiefte Analysen.
Mit anderen Worten: Gesellschaften haben wie natürliche Personen ein verfassungsrechtlich schutzwürdiges Religionsbewusstsein, das sie von der Beachtung bestimmter Gesetze befreit.
Dies gilt zumindest für nichtbörsennotierte Unternehmen mit einer Verwaltung, die ihre Religionseinstellung den Mitarbeitern aufdrängt. Das Urteil mit seinen 95-seitigen Begründungen bietet viel Stoff für vertiefte Analysen.