Im Prozess The Royalty Network Inc. v. Carl Harris ignorierten Kläger aus dem Musikgeschäft diese Vorschrift. Sie klagten im Bundesgericht, nicht einem Staatsgericht. Sie behaupten, dass der Beklagte sie mit der Erstellung einer Webseite über ihre Firma und seine ehemalige Beraterstellung diffamiert. Am 10. Juli 2014 entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta gegen den Beklagten mit einer lesenswerten Begründung, die die verfassungsrechtlichen, staatlichen und prozessualen Belange abwägt.
Im System der parallelen Gerichtsbarkeiten von Bund und Einzelstaaten mit jeweils vollständigen Rechtszügen wenden die Bundesgerichte das Prozessrecht des Bundes auch dann an, wenn der Fall keine Fragen des Bundesrechts aufwirft, sondern das Bundesgericht lediglich wegen der Herkunft der Parteien aus verschiedenen Staaten zuständig ist, diversity Jurisdiction. Nach Abwägung der Merkmale des Supreme Court-Präzedenzfalls Hanna v. Plumer, 380 U.S. 460, 465 (1965), bestimmt das Gericht, dass die Prozessregel von Georgia anders als diejenigen anderen Staatenrechts mit Bundesprozessrecht unvereinbar ist.