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Samstag, den 12. Juli 2014

Anerkennung von Urteil und Schiedsspruch  

Konkurrierende Prozessregeln für ausländische Titel
.   Ein beklagter Staat in Afrika zahlt auf einen französischen Schiedsspruch nicht, und der Kläger besorgt sich ein englisches Urteil, das er in den USA vollstrecken will. Der Staat gewinnt, weil nach dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennnung von Schiedssprüchen eine Dreijahresfrist gilt, die der Federal Arbitration Act in amerikanisches Bundesrecht umsetzt.

Der Kläger im Fall Commissions Import Export S.A. v. Republic of the Congo argumentiert hingegen, dass die längere, noch nicht verstrichene Frist des Gesetzes am Prozessort Washington, DC, über die Anerkennung ausländischer Urteile gilt und nicht von der Bundesregelung präkludiert wird.

Die Begründung des Bundesberufungsgerichts der US-Hauptstadt vom 11. Juli 2014 ist vor allem wegen ihrer gründlichen Darlegung von Teil 2 des FAA bedeutsam, der die Rolle des Bundesgesetzes nach der Übereinkunft im internationalen Wirtschaftsverkehr behandelt. Der Staat verliert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.