Um ihn streiten sich Firmen aus Bermuda und Holland über zuständige Behörden der USA, der Niederlande und Großbritanniens, die ihrerseits mit der UN-Institution International Telecommunication Union zusammenwirken. Diese bestimmen, wer wo wann und wielange seinen Satelliten hinhängen darf. Um Fristen zu gewinnen, werden auch mal Satelliten vorübergehend hin- oder hergeschoben.
Die 22-seitige Begründung des Bundesberufungsgerichts der Hauptstadt vom 12. Juli 2014 führt lesenswert ins Recht der Weltraumverkehrsordnung ein. Kein Karl May-Roman, doch interessant geschrieben!`