Jury erahnt Schaden, und ihr Verdikt schwankt
CK • Washington. Schwager bilden ein Joint Venture, weil ein Schwager Beziehungen zum Fernsehvertriebskanal besitzt und der andere Produkte erfindet, die sich so verkaufen lassen. Als der TV-Sender direkt mit dem Erfinder kontrahiert, um ein neues Messer zu entwickeln, wird der Kläger ausgebootet. Er verklagt seinen Schwager erfolgreich auf Schadensersatz.
Die Revision des Falls Martin Levy v. Hans Schmidt vor dem Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA betrifft die Frage, welche Beweise die Geschworenen benötigen, um den entgangenen Gewinn zur Bemessung des Schadensersatzes zu ermitteln. Die 17-seitige Urteilsbegründung vom 14. Juli 2014 legt die Anforderungen an die Beweislast dar und subsumiert lesenswert. Solange die Jury eine rationale Basis für ihr Ergebnis hat, bleibt das Urteil auf der Grundlage des Geschworenenspruchs, Verdict, erhalten.
Die Revision des Falls Martin Levy v. Hans Schmidt vor dem Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA betrifft die Frage, welche Beweise die Geschworenen benötigen, um den entgangenen Gewinn zur Bemessung des Schadensersatzes zu ermitteln. Die 17-seitige Urteilsbegründung vom 14. Juli 2014 legt die Anforderungen an die Beweislast dar und subsumiert lesenswert. Solange die Jury eine rationale Basis für ihr Ergebnis hat, bleibt das Urteil auf der Grundlage des Geschworenenspruchs, Verdict, erhalten.