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Mittwoch, den 16. Juli 2014

Wie, wo, wann starb der Sohn?  

Recht behindert Aufklärung
.   1944 starb ein junger Soldat an der im Film Saving Private Ryan heißumkämpften Brücke nach der Utah Beach- Landung. Ein GI nahm den Wehrpass des Toten an sich. Seither versucht ein US-Soldat, ihn den Eltern des Jungen zukommen zu lassen und ihnen zu berichten.


Wehrpass, Hakenkreuz gelöscht. Bild vergrößern.
Doch das Recht verhin­dert den Erfolg. Im Wehr­pass befin­den sich damals nor­male Stem­pel mit Haken­kreuz. Deutsche Stellen rüh­ren ihn nicht an, und in den USA ist es genau­so. Zudem er­weist sich in neu­erer Zeit das Daten­schutz­recht als Hin­der­nis, wäh­rend kurz nach dem Zwei­ten Welt­krieg viele Stellen Daten frei sammelten und austauschten, um Familien und Freunde zusammen­zu­führen.

Eine Bekannte des US-Solda­ten wendet sich verzwei­felt an einen Anwalt, weil er die Fami­lie des Deut­schen nicht ausmachen kann. Die Referen­dare erkunden pro bono die Rechts­lage: Hinder­nisse bestehen wegen des Haken­kreuzes. Positiver sind Daten­schutz- und allge­meines Persön­lichkeits­recht. Doch selbst wenn die Familie gefunden werden könnte, darf ihr der Wehrpass nach Deutsch­land gesandt werden? Wird sie je erfahren, wie, wo, wann ihr Sohn als Soldat starb?

Pointe: Der suchende Soldat hatte den Pass Nazimemorabilia-Händlern abgekauft, um ihn den Angehörigen zu geben und dem ihm unwürdig erscheinenden Handel ein Ende zu setzen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.