Im Untergericht hatte ihre Klage auf Ablehnung ihrer Investition in amerikanischen Windfarmen vom CFIUS-Prüfgremium verloren. In der Revision gewannen sie in Ralls Corp. v. Committee on Foreign Investment einen für Auslandsinvestoren gewaltigen Sieg: Gegen das Rechtstaatlichkeitsgebot der Verfassung verstoße eine Klagabweisung wegen Unschlüssigkeit des behaupteten Anspruchs auf gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des CFIUS-Beschlusses.
Im Untergericht hatte ihre Klage auf Ablehnung ihrer Investition in amerikanischen Windfarmen vom CFIUS-Prüfgremium verloren. In der Revision gewannen sie in Ralls Corp. v. Committee on Foreign Investment einen für Auslandsinvestoren gewaltigen Sieg: Gegen das Rechtstaatlichkeitsgebot der Verfassung verstoße eine Klagabweisung wegen Unschlüssigkeit des behaupteten Anspruchs auf gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des CFIUS-Beschlusses.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.