Auch Investoren haben Rechte in den USA
CK • Washington. Investoren aus dem Ausland können vom Staat abgelehnt werden; haben sie Anspruch auf Auskunft über den Ablehnungsgrund und auf weiteres rechtliches Gehör? Zwei Chinesen haben diese Frage in Washington vor dem Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 15. Juli 2014 mit Erfolg durchprüfen lassen.
Im Untergericht hatte ihre Klage auf Ablehnung ihrer Investition in amerikanischen Windfarmen vom CFIUS-Prüfgremium verloren. In der Revision gewannen sie in Ralls Corp. v. Committee on Foreign Investment einen für Auslandsinvestoren gewaltigen Sieg: Gegen das Rechtstaatlichkeitsgebot der Verfassung verstoße eine Klagabweisung wegen Unschlüssigkeit des behaupteten Anspruchs auf gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des CFIUS-Beschlusses.
Im Untergericht hatte ihre Klage auf Ablehnung ihrer Investition in amerikanischen Windfarmen vom CFIUS-Prüfgremium verloren. In der Revision gewannen sie in Ralls Corp. v. Committee on Foreign Investment einen für Auslandsinvestoren gewaltigen Sieg: Gegen das Rechtstaatlichkeitsgebot der Verfassung verstoße eine Klagabweisung wegen Unschlüssigkeit des behaupteten Anspruchs auf gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des CFIUS-Beschlusses.