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Samstag, den 19. Juli 2014

Kein Kinderspiel: Rückruf mit Chefhaftung  

SF - Washington.   Mit einem überraschenden Ergebnis und einer amtlichen Pressemitteilung vom 17. Juli 2014 endete am 9. Mai 2014 das Verfahren In the Matter of Maxfield & Oberton Holdings LLC vor dem Bundesverbraucher- und Produktsicherheitsamt nach zweijährigem Streit um den Rückruf eines Spielzeug mit Namen Buckyballs.

Die Buckyballs bestehen aus kleinen, hoch magnetischen Kugeln, die es erlauben, den Ball beliebig zu verformen. Kinder verschluckten diese Kugeln, was zu teils schweren Verletzungen führte. Obwohl die Sicherheitshinweise der Buckyballs unzureichenderweise nicht deutlich machten, dass die Bälle nicht als Kinderspielzeug taugten, weigerte sich der inzwischen nicht mehr bestehende Hersteller, die Bälle zurückzurufen und die Käufer zu entschädigen.

Im Rahmen der nun ausgehandelten Rückrufvereinbarung bestand das Amt auf einer persönlichen Haftung des früheren Geschäftsführers des Herstellers. Craig Zucker muss $370.000 für die Entschädigung der Verbraucher zur Verfügung stellen. Diese Art persönlicher Haftung ist neu für Produktrückruffälle, und es bleibt abzuwarten, ob sie der Besonderheit des Falles geschuldet ist oder eine neue Strategie des Amtes darstellt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.