Im Fall USA v. Future Tech International Inc. erklärte das Bundesgericht der Hauptstadt am 18.July 2014 lesenswert, dass die Rechtsnachfolgerin zu Recht einen Anspruch behaupten darf, dass der Staat die Sicherheit in Höhe der ausgeurteilten Strafe dem Crime Victims Fund zukommen lassen darf, und dass die vor dem Urteil aufgelaufenen Zinsen dem Vertreter der Firma zugesprochen werden.
Im Fall USA v. Future Tech International Inc. erklärte das Bundesgericht der Hauptstadt am 18.July 2014 lesenswert, dass die Rechtsnachfolgerin zu Recht einen Anspruch behaupten darf, dass der Staat die Sicherheit in Höhe der ausgeurteilten Strafe dem Crime Victims Fund zukommen lassen darf, und dass die vor dem Urteil aufgelaufenen Zinsen dem Vertreter der Firma zugesprochen werden.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.