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Dienstag, den 22. Juli 2014

Zu Tode getrunken - wer haftet?  

.   Nachdem sich ihr erwachsener Sohn im Spielkasino zu Tode trank, verklagten die Eltern alle am Gratisausschank Beteiligten. Ausgerechnet im Staat Mississippi mit seinem Ruf, Klägern bei Klagen gegen Unternehmen willig zu dienen, verlieren sie schon wegen mangelnder Schlüssigkeit.

Allein deswegen ist die ausführliche Abweisungs­begründung des Bundes­berufungsgerichts im fünften Bezirk der USA vom 21. Juli 2014 im Fall Glenn v. Imperial Palace of Mississippi LLC lehrreich. Das Gericht untersucht das Verhältnis von Common Law-Präzedenz­fällen zum Gesetzesrecht sowie den Leitlinien des Restatement of Torts.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.